Wir brauchen Ihre Unterstützung!

Gemeinsam mit dem BUND Niedersachsen wollen wir die Umweltbelastung von Gewässern verhindern. Der BUND hat beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerks Siegfried Giesen bei Hildesheim erhoben. Für die Klage gegen die Genehmigung des Kalibergbaus in Giesen haben sich BI und BUND zusammengeschlossen und einen Kooperationsvertrag unterzeichnet.

+++ Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende +++

Die Klage ist mit hohen Kosten für Gericht, Fachanwälte und Gutachter verbunden. Diese Kosten tragen die BUND Kreisgruppe Hildesheim und die BI GiesenSchacht e.V. gemeinsam. Das gesamte Verfahren ist für den BUND als auch der BI eine große finanzielle Herausforderung. Deswegen brauchen wir Ihre Unterstützung. Mit einer Spende leisten Sie einen Beitrag zur Erhaltung unserer Umwelt und der Wohnqualität unserer Gemeinde. Spenden können Sie an folgende Adressen richten:

Bürgerinitiative GiesenSchacht e.V.

IBAN DE22 2519 3331 0400 1915 00 (BIC GENODEF1PAT) bei der Volksbank Hildesheim

BUND Landesverband Niedersachsen Kreisgruppe Hildesheim,

IBAN: DE86 2595 0130 0050 7221 89 bei der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine. Verwendungszweck: Spende SALZ

Selbstverständlich können wir Ihnen eine Spendenquittung bzw. Zuwendungsbestätigung ausstellen, geben Sie beim Verwendungszweck bitte Ihre Adresse mit an. Bitte beachten Sie, dass bei Spendenbeträgen unter 200,- € dem Finanzamt der einfache Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug ausreicht.

Es zieht sich…

Es zieht sich…

Die Entscheidung, wann und ob es überhaupt wieder losgeht mit dem Kali-Abbau im Giesener Bergwerk, ist in weite Ferne gerückt. K+S hat verlauten lassen, in nächster Zeit erstmal keinen Gebrauch vom Planfeststellungsbeschluss zu machen. Das bedeutet, bis auf weiteres wird es keinen Neustart am Schacht Giesen geben. Infolgedessen hat das Verwaltungsgericht Hannover die laufenden Klageverfahren gegen die Genehmigung des Neustarts “ruhend gestellt”.

Mit einer Neuaufnahme des Verfahrens sei auf Jahre hinaus nicht zu rechnen, heißt es.

Hier finden Sie den zugehörigen Artikel der HiAZ vom 06. Dezember.

Bleiben Sie uns treu!

Ihre BI-GiesenSchacht.